Die Entrechtung der Hamburger Juden

Sarah Schmidt

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden fast sechs Millionen Menschen, die der NS-Ideologie nach als Juden galten, ermordet. Dieser Völkermord war kein von vornherein geplantes Unternehmen, sondern ein nach und nach gewachsenes Vorgehen bis hin zu den Vernichtungslagern. Davor gab es jedoch viele Stufen, die über die völlige Entrechtung der Juden zu deren Massenmord führten.

In den Zeitungen der Nationalsozialisten wurde im März 1933 zum Boykott jüdischer Geschäfte aufgerufen

Bereits nach der Wahl des neuen Reichstags am 5. März 1933 gab es verstärkt Ausschreitungen gegen Juden. In Hamburg lernten sie schnell, bestimmte Straßen im Grindelviertel zu bestimmten Zeiten zu meiden, da es dort zu „Judenjagden“ durch die SA kam. Am 1. April 1933 wurde vor allem von Seiten der SA zum Boykott jüdischer Geschäfte, dem „Judenboykott“, aufgerufen. Die Menschen sollten also nicht mehr in jüdischen Geschäften einkaufen, um so die Erwerbstätigkeit der jüdischen Menschen einzuschränken und zu nehmen. In Hamburg weckten diese Maßnahmen in der Bevölkerung eher Neugier und riefen selten Feindseligkeit hervor.

Solche Aktionen wurden jedoch begleitet von gesetzlichen Maßnahmen. Am 7. April 1933 trat das sogenannte Berufsbeamtengesetz[1] in Kraft. In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass Juden nicht als Beamte für den Staat arbeiten durften. Der sogenannte „Arierparagraph“ in dem Gesetz besagte, dass Juden ausgeschlossen wurden und nur „Arier“ erlaubt waren.  Dies betraf damit auch Mitarbeiter der vom Staat abhängigen Wirtschaftsunternehmen wie die Hamburger Hochbahn oder die Hamburger Wasserwerke. Der Paragraph fand bald auch Anwendung in anderen Gesetzen und wurde im privaten Bereich, z.B. bei Vereinen, übernommen. Wer als Jude galt, durfte nicht mehr als Arzt, Anwalt oder Journalist arbeiten, Juden wurden aus Fußball- oder Musikvereinen ausgeschlossen. Mit dem Berufsbeamtengesetz war die NS-Ideologie und ihre „Judenpolitik“ zur Struktur des Staates geworden. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde erstmals die nationalsozialistische Definition eines „Juden“ aufgestellt: Jude war jemand dann, wenn seine Großeltern der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hatten. Es war dabei egal, ob man selber dieser Gemeinschaft angehörte oder daran glaubte. Judentum wurde als vererbbar und damit als eine „Rasse“ angesehen.

Das Reichsbürgergesetz vom September 1935 sprach Juden quasi die Staatsbürgerschaft ab

1935 änderte sich die Rechtslage erneut, und die „Nürnberger Rassegesetze“ bestimmten, dass Juden keine deutschen Staatsbürger mehr sein konnten. Außerdem griff der Staat gesetzlich in den privaten Bereich des Lebens ein, und es wurde die Ehe und der außereheliche Geschlechtsverkehr zwischen Juden und „Ariern“ verboten. Die Stimmung gegen Juden wurde immer weiter angeheizt.

Die Reichspogromnacht am 9./10. November 1938 ist ein Wendepunkt hin zu einem systematischeren Vorgehen gegen Juden. In der Nacht wurden Menschen verhaftet, jüdische Geschäfte geplündert und Synagogen zerstört. In Hamburg wurde besonders das Grindelviertel verwüstet. Die Hauptsynagoge am Bornplatz, dem heutigen Joseph-Carlebach-Platz, wurde stark beschädigt und die Juden gezwungen, ihrem Abbruch zuzustimmen. Die Behauptung, die Ausschreitungen wären in Hamburg harmloser gewesen als in anderen Städten, trifft dabei nicht zu.

Die 1938 geplünderte Synagoge am Bornplatz wurde im Jahr darauf komplett abgerissen

Es folgten nun immer zahlreichere und härtere antisemitische Maßnahmen: In Hamburg hatte es mehrere jüdische Gemeinden gegeben, die sich bereits 1937, in Vorwegnahme von Zwangsmaßnahmen, zum Jüdischen Religionsverband zusammengeschlossen hatten. Nach der Reichspogromnacht hörte deren Unabhängigkeit auf, und die Leitung des Verbandes wurde der Gestapo unterstellt. Ab November 1938 wurde es den jüdischen Menschen gesetzlich verboten in Kinos, Konzerte oder Museen zu gehen. Ab dem 1. Januar 1939 musste jeder Jude eine Kennkarte haben und den Zweitnamen Sara bzw. Israel führen. Damit waren sie von nun an immer als Juden erkennbar. Bei jedem offiziellen Brief mussten sie mit dem jüdischen Namen unterschreiben. Hinzu kam, dass ihre Reisepässe mit einem „J“ versehen wurden. Außerdem durften Juden keine Immobilien besitzen, und es wurde ihr Mietschutz gelockert. Sie durften ihre Unterkünfte nicht mehr frei wählen und wurden in bestimmten Stadtteilen in sogenannten „Judenwohnungen“ oder „Judenhäusern“ ghettoisiert. Als Juden geltende Menschen durften keine Wertsachen mehr besitzen oder ein Gewerbe führen, sie mussten auch ihren Führerschein abgeben. Jüdische Kinder und Jugendliche durften keine „deutschen“ Schulen mehr besuchen und auch nicht mehr studieren. Dies alles war ihnen im Laufe des Jahres 1939 nach und nach gesetzlich untersagt worden, und so wurden sie immer weiter aus dem Alltag und der Gesellschaft verdrängt und vertrieben.

Die Gleisreste des Hannoverschen Bahnhofs – Ausgangsort mehrerer Deportationszüge – sind heute zu einer Gedenkstätte umgestaltet

Mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde eine Ausgangssperre verhängt: Nach 21 Uhr durften Juden ihre Wohnungen nicht mehr verlassen. Im Februar 1940 wurden die ersten jüdischen Deutschen deportiert, der erste Deportationszug verließ Hamburg am 25. Oktober 1941, mit dem 1.034 Hamburgerinnen und Hamburger nach Lodz deportiert wurden. Bereits ab dem 1. September 1941 musste jeder deutsche Jude einen gelben Davidstern, den „Judenstern“, an seiner Kleidung anbringen und war so für alle Menschen sichtbar gekennzeichnet. Bis zum Ende des Nationalsozialismus wurden noch fast 4.000 Menschen mehr aus Hamburg deportiert. Durch die Gesetze waren die als Juden geltenden Menschen erst aus dem Arbeitsleben verdrängt worden und bald darauf auch aus dem gesellschaftlichen Leben, bevor sie ermordet wurden. Tausende Stolpersteine erinnern in Hamburg noch heute an die Opfer des Nationalsozialismus.

Weiterführende Literatur:

Meyer, Beate (Hg.): Die Verfolgung und Ermordung der Hamburger Juden 1933-1945. Geschichte. Zeugnis. Erinnerung, Hamburg 2007.

Lorenz, Ina; Berkemann, Jörg: Die Hamburger Juden im NS-Staat 1933-1938/39, Göttingen 2016.

 

Hinweise:

[1] Der offizielle Titel lautete: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, zu finden im Reichsgesetzblatt von 1933, Teil I, S. 175-177, http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1933&page=300&size=45 (Stand: 12.3.2017).

 

Bildnachweise:

Abb. Titelfeld: Titelseite Hamburger Tageblatt vom 31. März 1933 (Ausschnitt), nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hamburger_Tageblatt_vom_31._M%C3%A4rz_1933_zum_Judenboykott.JPG).

Abb. Thementext: Titelseite Hamburger Tageblatt vom 31. März 1933, nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hamburger_Tageblatt_vom_31._M%C3%A4rz_1933_zum_Judenboykott.JPG) / Reichsbürgergesetz 1935, nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Reichsb%C3%BCrgergesetz_v._15.9.1935_-_RGBl_I_1146.jpg?uselang=de) / Bornplatzsynagoge, nach Wikimedia Commons (https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bornplatzsynagoge.jpg) / Gedenkstätte Hannoverscher Bahnhof, nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Denk.mal_Hannoverscher_Bahnhof_(5).jpg?uselang=de).