Sarah Schmidt
Heute hat Hamburg knapp 1,8 Millionen Einwohner und ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Für diese Entwicklung sorgte unter anderem das sogenannte Groß-Hamburg-Gesetz von 1937. Darin wurde festgehalten, dass bestimmte Gebiete zwischen Hamburg und Preußen getauscht werden, und Hamburg wuchs flächenmäßig und auch hinsichtlich der Einwohnerzahl erheblich: Es gingen die Städte Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg sowie mehrere Gemeinden, u.a. Billstedt, Lokstedt und Finkenwerder an Hamburg über. Damit wuchs Hamburgs Fläche um 80 %, die Einwohnerzahl stieg um 40 %. Abgegeben an Preußen wurden die Städte Geesthacht und Teile von Cuxhaven (das sogenannte Amt Ritzebüttel), und die Gemeinden Groß Hansdorf und Schmalenbeck, die vorher alle zu Hamburg gehört hatten. Die Gebietsveränderungen im Groß-Hamburg-Gesetz machten Hamburg zu einem flächenmäßig zusammenhängenden Gebiet.
Die Auswirkungen des Groß-Hamburg-Gesetzes gingen aber über die noch heute geltenden Gebietsveränderungen hinaus. Viele dieser Veränderungen waren nur möglich, weil die Nationalsozialisten an der Macht waren. Das Gesetz stellte nämlich einen extremen Eingriff in die Eigenständigkeit der Städte dar. Nicht nur, dass Altona, ehemals zweitgrößte Stadt im Dänischen Gesamtstaat, dem Konkurrenten Hamburg einverleibt wurde, auch die Stadt Hamburg musste Einschnitte hinnehmen. Der Bürgermeister stand nicht mehr, so wie heute, gleichzeitig der Stadt und dem Staat Hamburg vor, sondern nur noch der Stadt. Er war dem „Reichsstatthalter“ und „Gauleiter“ Karl Kaufmann (1900-1969) untergeordnet, der nun an der Spitze von Stadt und Staat stand.
Der Grund für das Gesetz, das am 26. Januar 1937 erlassen wurde, ab dem 1. April 1937 wirkte und dessen Umsetzung am 1. April 1938 abgeschlossen war, lag in der Vorbereitung auf den Zweiten Weltkrieg. Das Gesetz war Teil des Vierjahresplans, der die wirtschaftliche Selbstständigkeit anstrebte und eine militärische Aufrüstung vorsah – entgegen den Bestimmungen des Versailler Vertrages von 1919. Mit der Umsetzung des Plans war Hermann Göring befasst.
Das Groß-Hamburg-Gesetz wirkte auch über Hamburg hinaus. Es änderte Zuständigkeiten für Gemeinden in Mecklenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Am bedeutendsten ist, dass die Hansestadt Lübeck ihre über 700 Jahre alte Eigenständigkeit verlor und Teil Schleswig-Holsteins wurde.
Auch in Wien gab es ein ähnliches Projekt. 1938 wuchs Wiens Fläche durch Eingemeindungen auf das Fünffache an, diese Änderungen wurden jedoch 1954 wieder rückgängig gemacht. In Hamburg blieben die Grenzverläufe bestehen und bestimmten die Entwicklung zu dem Hamburg, das wir heute kennen, mit.
Bildnachweise:
Abb. Titelfeld: Beratung von NS-Größen vor Elbufer-Architektur-Modell, Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_221-06=1940.27.
Abb. Thementext: Karte des Hamburgischen Gebietes 1895, aus: Wilhelm Melhop (Hrsg.): Karten zur Topographie von Hamburg 1880-1895, Digitalisat von Christian Terstegge („www.christian-terstegge.de“) / Hamburgs neue Stadtgrenzen 1938 aus dem Hamburger Adreßbuch 1938 (Teil 4), zusammengesetzt aus: Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, http://agora.sub.uni-hamburg.de/subhh-adress/digbib/view?did=c1:875173&p=1738(CC BY-SA 4.0) sowie Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, http://agora.sub.uni-hamburg.de/subhh-adress/digbib/view?did=c1:875173&p=1739 (CC BY-SA 4.0).