Restauration, Revolution, Reform

1815 - 1860

Teil 1: Restauration und Reformen

Teil 2: Revolution in Hamburg

 

Teil 1:  Restauration und Reformen

Birgit Steinke

Als souveräne Staaten im Deutschen Bund besaßen die Hansestädte – und so auch Hamburg – eigene Flaggen und Symbole

Hamburg und der Deutsche Bund

Nach den Befreiungskriegen gegen die Napoleonischen Truppen hatte sich in Deutschland ein mächtiges Gefühl der Gemeinsamkeit entwickelt. Doch nicht nur der aufkommende Nationalismus machte in Hamburg deutlich, dass die Stadt nie mehr zu ihrem absoluten Neutralitätszustand zurückkehren könne. Es musste auch schnell geklärt werden, ob und wie die wiedererlangte Unabhängigkeit der Hansestädte im Allgemeinen anerkannt werden würde.  Zu diesem Zweck vertrat der Bremer Ratsherr Johann Smidt (1773-1857) die Interessen der Hansestädte auf dem im Oktober 1814 begonnenen Wiener Kongress, auf dem eine Friedensordnung Europas und die zukünftige staatsrechtliche Gliederung Deutschlands erarbeitet werden sollte.  In der am 8. Juni 1815 unterzeichneten Bundesakte wurden die drei Hansestädte, Hamburg, Lübeck Bremen und Frankfurt am Main neben 34 anderen souveränen Staaten als Mitbegründer und Mitglieder des Deutschen Bundes aufgeführt. Ab 1819 nannte sich Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg.

Nach der Befreiung von den Franzosen wurden in der Stadt viele Vereine gegründet, und die alten Vereine und Gesellschaften sortierten sich neu. Neben dem Sport betrieb die 1816 gegründete Hamburger Turnerschaft auch die Pflege nationalen Gedankenguts – sie war also politisch. Gerhard Carsten Jacob von Hosstrup (1771-1851) und andere Freimaurer gründeten einen Bücherclub, der der Geselligkeit und gemeinnützigen Zwecken dienen sollte.

Amalie Sieveking gründete einen Verein zur Versorgung armer und kranker Frauen

Zu erwähnen sind der von Amalie Wilhelmine Sieveking (1794-1859) gegründete Weibliche Verein für Armen- und Krankenpflege und der 1849 von Charlotte Paulsen (1797-1862) und Emilie Wüstenfeld (1817-1874) gegründete Frauenverein zur Unterstützung der Armenpflege.   Nach 1814 gewann die christliche Erweckungsbewegung in Hamburg an Bedeutung. Die Erweckungsbewegung lebte von gefühlsbetonter Frömmigkeit, Rückbesinnung auf Glaubensinhalte und einem verstärkten sozialen Engagement.

Politischer Einsatz war immer noch an die Zugehörigkeit zum gehobenen Bürgerstand gebunden. Der Anteil der politisch voll berechtigten Bürger an der Einwohnerschaft betrug in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zirka drei Prozent. Die Bedingungen für die Zugehörigkeit zur Erbgesessenen Bürgerschaft, nämlich Bürgerrecht und städtischer Grundbesitz, stellten also ein großes Problem dar.

Arbeitsmaterial zur Hamburger Identität →

Amandus Augustus Abendroth publizierte bereits während der Franzosenzeit Reformideen für das zukünftig wieder eigenständige Hamburg

Amandus Augustus Abendroth (1767-1842) forderte in seinem 1813 in Kiel geschriebenen Text „Wünsche bei Hamburgs Wiedergeburt“ eine ganze Reihe von Reformen. Zu ihnen gehörten die Trennung von Verwaltung und Justiz, Gleichstellung aller christlichen Bekenntnisse und volle staatsbürgerliche Rechte für die Juden. Davon wurde 1814 nichts umgesetzt.  Auch wenn die Vorteile der leistungsfähigen Staatsverwaltung in der Franzosenzeit von vielen gewürdigt wurden, ist nicht viel erneuert worden, wo alte Machtpositionen dagegen standen. Zum Beispiel wurden die von den Franzosen eingeführten Zivilstandsregister, anders als in Lübeck, auf Betreiben der Geistlichkeit wieder zugunsten der Kirchenbuchführung abgeschafft. Nach 1814 ist die Hamburger Politik im Wesentlichen allein vom Hamburger Rat bestimmt worden. Die Gründe liegen in seinem Recht auf die Gesetzgebungsintiative und der Tatsache, dass er auch Verwaltung und Justiz repräsentierte. Somit beanspruchte der Hamburger Rat eine stärkere Stellung im Gegensatz zu den Erbgesessenen und den Bürgerlichen Kollegien. Die Hamburger Verfassung und Verwaltung knüpfte also an den Zustand vor der Franzosenherrschaft an. Der Hauptrezess von 1712 galt erneut, auch wenn bereits Ende des 18. Jahrhunderts die verschiedenen Verkettungen der rein senatorischen mit bürgerlich-kirchlichen Verwaltungsorganen kritisiert worden waren.

Die Oberalten, die Kirchspielvertreter, stellten jedoch 1817 eine eigene Agenda auf, mit der sie den Senat an Rückstände, verschleppte Reformen oder vom Rat vernachlässigte Bereiche erinnerten. Das Verhältnis zwischen den Oberalten und dem Senat verschlechterte sich immens, als die Oberalten 1818 beschlossen, den Senat künftig regelmäßig an solche Punkte zu erinnern.

Johann Georg Mönckeberg arbeitete maßgebliche Verbesserungen im Rechtswesen Hamburgs aus

Ein unter der Leitung des Juristen und späteren Ratsherrn Johann Georg Mönckeberg (1776-1842) berufenes zwanzigköpfiges Kollegium erarbeitete verschiedene Vorschläge und Verbesserungen der Verfassung und Verwaltung der Stadt. Es wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Gleichberechtigung der nichtlutherischen christlichen Religionsverwandten; Reformierte, Mennoniten und Katholiken erhielten die Konventberechtigung[1] und ab 1819 die Ratsfähigkeit. Juden wurden allerdings auf die im Judenreglement von 1710 festgelegte Rechtsstellung verwiesen; viele jüdische Familien schlossen sich aufgrund dessen durch die Taufe der christlichen Gemeinschaft an und erlangten so die bürgerliche Gleichstellung

Weitere nach 1815 durchgeführte Reformen in der Hamburger Verwaltung richteten sich  weitgehend auf die Neugliederung von Zuständigkeiten:

  1. die Admiralität wurde zusammen mit dem Baggerwesen und der Elbdeputation durch eine Schifffahrts- und Hafendeputation ersetzt
  2. die Aufgaben der Bauhofs-, der Gassen- und der Fortifikationsdeputation wurden in der neugebildeten Baudeputation zusammengefasst
  3. eine Polizeibehörde wurde unter der Leitung von Amandus Augustus Abendroth nach französischem Vorbild errichtet
  4. die Zuständigkeiten des Admiralitätsgerichts, der Präturen und des Rats für Handelssachen wurden im Handelsgericht vereinigt

    Im Stadthaus am Neuen Wall wurde die neuorganisierte Polizeibehörde eingerichtet

Bürgermeister Wilhelm Amsinck (1752-1831) hatte im Jahre 1814 in einer Denkschrift[2] eine erste Bewertung der finanziellen Lage Hamburgs, des Vermögens und der Schulden, vorweggenommen. Die Reorganisationsdeputation schlug die Neugestaltung des Finanzwesens wie folgt vor:

  1. eine Budgetkommission sollte jährlich einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorlegen
  2. die Kämmerei würde als einzige und zentrale Staatskasse fungieren
  3. der Schulden-Administrations-Deputation wurde die Aufsicht über das Anleihewesen übertragen
  4. die Revisionskommission sollte die Handhabung der Staatsfinanzen kontrollieren

Steuern für den Aufbau ohne Ausgleich für die Armen

Darüber hinaus wurde die Zusammensetzung der Staatseinnahmen verändert. Bei der Neugestaltung des Zollwesens zur Förderung des Außenhandels wurden die traditionellen Zölle aus dem Mittelalters und der frühen Neuzeit zu einem einzigen Stadtzoll verschmolzen. Es wurden neue direkte und indirekte Steuern eingeführt.

Ein Hamburger Hohlmaß aus dem Jahr 1844 – Ausdruck der zunehmenden Vereinheitlichung von Steuern und Zöllen

Dabei ging es vor allem um die Aufhebung der bis dahin geltenden geheimen Steuerzahlung, nämlich um die unkontrollierte Zahlung des selbstfestgelegten „Schosses“. Diese Selbstfestlegung gehörte zum republikanischen Selbstverständnis des hanseatischen Bürgers. Der Schoss wurde 1815 in Hamburg zum letzten Mal erhoben. In der Bevölkerung wurden die Klagen über dieses neue System schnell laut. Es begünstige die Reichen und belaste die Unterschichten durch hohe Besteuerung von Grundbedürfnissen. Innerhalb der Hamburger Oberschicht gab es Kritik gegen die Zölle als gefährliches Hindernis für den Handel, denn immerhin war das benachbarte Altona bereits zollfrei. Die Konsolidierung und Tilgung der Staatsschulden, die Anfang 1813 über 36 Millionen Bancomark betrugen, blieben jedoch ein großes Problem.

Durch den Wiederaufbau änderte sich das Stadtbild erheblich. Jene Gebiete, die außerhalb der Stadtbefestigung von den Franzosen niedergebrannt waren, Hamm, St. Pauli, Hamburger Berg, Schulterblatt, Pöseldorf, Grindel, das Gebiet vor dem Dammtor und am Rotherbaum und Teile von St. Georg änderten sich am meisten.

Um etwa 1835 hatte man die vorherigen Befestigungsanlagen zu einem grünen Gürtel aus Parkanlagen rund um die Innere Stadt umgestaltet

Der Wiederaufbau wie auch die endgültige Schleifung der Stadtbefestigung, die 1820 begonnen wurde, nahmen Jahre in Anspruch. Die abgetragenen Erdmassen wurden für die tiefergelegenen Gebiete am Hafen und für den Grasbrook verwendet.

So entstand auch der Neue Jungfernstieg. Mehrere Ausfallstraßen nach Wandsbek, Eppendorf, Groß-Borstel, Langenhorn, Horn, Hamm, Bergedorf, Lokstedt Niendorf, Barmbek wurden ausgebaut.

An den umgestalteten Stadttoren wurden bis 1861 im Rahmen der Torsperre Kontrollen durchgeführt

An den dafür vorgesehenen Schlagbäumen war jeweils eine Maut zu zahlen.  Heute erinnern noch Straßennamen wie Hammer Baum, Rotherbaum und Eppendorfer Baum daran.

Die Torsperre galt weiterhin, denn so konnte der Stadtzoll für die Stadt eingezogen und unbefugter Import auswärtiger Handwerkerprodukte unterbunden werden. In den Vorstädten St. Georg und St. Pauli sowie in allen außerhalb der Stadtbefestigung liegenden ländlichen Besitzungen der Stadt wurden im Jahre 1830 die letzten kirchlichen Besitzungen verstaatlicht.

Am 20. September 1819 stimmten die Hansestädte, so auch Hamburg, unter massivem Druck, den sogenannten Karlsbader Beschlüssen zu.

Kanzler Metternich setzte in den Staaten des Deutschen Bundes eine harte Pressezensur durch

Klemens Wenzel Lothar von Metternich (1773-1859) hatte sie nach der Ermordung des Schriftstellers und russischen Generalkonsuls August von Kotzebue (1761-1819) in Mannheim durchgesetzt. Die Karlsbader Beschlüsse beinhalteten Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung liberaler und nationaler Tendenzen in Deutschland.

Dies waren das Verbot der Burschenschaften, die Überwachung der Universitäten, die Schließung der Turnplätze, die Zensur der Presse und Entlassung und Berufsverbot für liberal und national gesinnte Professoren. Für Hamburg bedeutete dies vor allem die Verschärfung der Pressezensur. Der Hamburger Senat behielt die Aufsicht von Veröffentlichungen unter seiner ausschließlichen Kontrolle, ohne die Bürgerschaft an der Zensurkommission zu beteiligen.

Die Jahre bis zum Großen Brand 1842 waren politisch geprägt von einem Senat, der seine Privilegien und Kompetenzen verteidigte, von unerledigten Regierungsgeschäften, die durch unnötige Verhandlungen seitens der Bürgerschaft noch verlangsamt wurden. Drei Judentumulte, in den Jahren 1819, 1830 und 1835, zeigten den Chauvinismus der immer stärker unzufriedenen Mittelschicht.

Im neuen Schulgebäude des Johanneums am Domplatz fanden mehrere Hamburger Vereine Räumlichkeiten für ihre Sammlungen

Viele Vereinsgründungen waren nun der Ausdruck eines Bedürfnisses nach politischem Mitspracherecht. Hier sind zu nennen: Bürgerverein von St. Pauli (1843), Verein zur Hebung des Gewerbestands (1845), Bildungsgesellschaft für Arbeiter zu Hamburg (1845), Gesellschaft für politische und soziale Interessen der Juden (1845), Verein Hamburger Juristen (1846), Verein der Nicht-Grundeigentümer (1846) und Bürgerverein vor dem Dammtor (1846). Schnell wurden diese Vereine zur Bühne derer, die mit den politischen Verhältnissen in Hamburg unzufrieden waren. Zudem dienten sie auch der Absicherung der eigenen Identität, zum Beispiel der Verein für Hamburgische Geschichte (1839).

Wie überall in Deutschland gab es auch in Hamburg Reaktionen auf die französische Februar-Revolution 1848. (Siehe Revolution 1848 in Hamburg →) Am 9. Juni 1848 stürmte eine große Volksmenge das Steintor und setzte es in Brand. Das Bürgermilitär brachte die aufgebrachte Menge schnell unter Kontrolle, löschte den Brand und verhinderte so ein schlimmes Blutvergießen.

Der Aufruhr am Steintor im Juni 1848 zeigte die allgemeine Unzufriedenheit über die fehlende Reformbereitschaft der Obrigkeit

Die Hamburger Bürger signalisierten dem Rat und der Erbgesessenen Bürgerschaft auf dieser Weise,  sich einer grundlegenden Verfassungsreform nicht länger zu verschließen. Am 13. März vom Rat und Erbgesessener Bürgerschaft eine zwanzigköpfige Deputation eingesetzt, die über Reformen beraten sollte. Der Hamburger Rat versprach für August allgemeine Wahlen, von denen jedoch jegliche Unterstützungsempfänger, Häftlinge und Frauen ausgeschlossen waren. Von 190.000 Einwohnern wurden nur 38.000 Wahlberechtigte ermittelt, die zwischen dem 5. Oktober und dem 4. Dezember ihre Stimme abgeben sollten. Die Wahlbeteiligung betrug 50 Prozent.

Erst zwölf Jahre später,  am 28. September 1860 kam eine neue Verfassung zustande. An der Spitze stand der Senat, wie sich der Hamburger Rat nun nannte. Laut Artikel 7 bestand der Senat aus 18 Mitgliedern, die Rechts- und Kameralwissenschaften studiert hatten. Darüber hinaus kamen neun sonstige Mitglieder hinzu, die mindestens dem Kaufmannsstand angehören mussten. Die Senatoren wurden von der Bürgerschaft auf Lebenszeit gewählt. Sie waren nicht abwählbar.

Mit der neuen Verfassung von 1860 wurden aus den früheren Ratsherren nun Senatoren

Die Bürgerschaft bestand aus 192 Abgeordneten. 84 von ihnen waren einkommenssteuerzahlende Bürger und über 25 Jahre alt. 48 von ihnen gehörten zum grundbesitzenden Bürgerstand. Ihr Grundbesitz musste jeweils mindestens 3.000 Mark betragen. Laut Artikel 30 gehörten 60 Abgeordnete den Gerichten, den Deputationen und Kollegien sowie den wichtigsten Verwaltungszweigen an. Die 192 Abgeordneten setzten sich prozentual wie folgt zusammen: 50 % Kaufleute, 31 % Juristen, Ärzte, Apotheker und Lehrer, die restlichen 19 % Kleinhändler und Handwerksmeister. Die Mitglieder der Bürgerschaft wurden auf sechs Jahre gewählt. Nach Ablauf von drei Jahren hatte die Hälfte der Abgeordneten auszuscheiden. Sie waren Zeit ihres Lebens wiederwählbar. Die Mehrzahl der Sitzungen der Bürgerschaft war öffentlich. Ein Ausschuss, aus mindestens zehn Abgeordneten bestehend, sorgte für die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze. Gewählte Mitglieder des Senats und der Bürgerschaft waren gezwungen, die Wahl anzunehmen.

Mit der Gewerbefreiheit wurden Bruderschaften – wie hier die der Brauer – im Jahr 1865 abgeschafft

Die Hamburger Verfassung von 1860 sorgte für zeitgemäße politische Verhältnisse. Sie beseitigte die bürgerlichen Kollegien und damit die unüberwindbare Verquickung zwischen Staat und Kirche. Während mehr Hamburger Bürger politisch beteiligt waren und die evangelisch-lutherische Kirche Staatskirche blieb, wurde die Diskriminierung von Katholiken und Juden aufgehoben. Laut Artikel 110 wurde ihnen volle Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährt.

Darüber hinaus verschwand die Torsperre, und 1865 wurde die Gewerbefreiheit eingeführt. Die noch aus dem Mittelalter stammenden Ämter und Bruderschaften der Handwerker wurden abgeschafft.

Dienstmädchen – wie alle anderen Frauen – mussten in Hamburg für volle politische Mitsprache noch bis zur Revolution von 1918/1919 warten

Die Mehrheit der Hamburger Bevölkerung wie Arbeiter, Handwerksgesellen, Handlungsgehilfen, Dienstpersonal etc. erhielten keine politischen Rechte. Weil das Bürgerrecht Voraussetzung für das Wahlrecht war, waren sie von Wahlen ausgeschlossen. Das Bürgerrecht hatten nach wie vor nur Selbstständige, Grundeigentümer und Hamburger, die die Summe über 25 Mark Courant aufbringen konnten, um das Bürgerrecht käuflich zu erwerben. Nur wenn sie danach zusätzlich einkommenssteuerpflichtig waren, konnten sie in die Bürgerschaft gewählt werden. So war diese Mehrheit noch 1860 politisch rechtlos, wenn auch politisch gebildet und organisiert. (Siehe Epoche „Industrialisierung“)

 

 

Hinweise:

[1] Mitspracheberechtigung in der Versammlung der Bürgerschaft nach Wahl als Vertreter

[2] Promemoria über die iztige finanzielle Lage Hamburgs

 

Literatur:

Ahrens, Gerhard: Von der Franzosenzeit bis zur Verabschiedung der neuen Verfassung 1806-1860, in: Hamburg. Geschichte der Stadt und ihrer Bewohner; Bd. 1: Von den Anfängen bis zur Reichsgründung, hg. v. Werner Jochmann und Hans-Dieter Loose, Hamburg 1982, S. 415-490.

Ahrens, Gerhard: Krisenmanagement 1857. Staat und Kaufmannschaft in Hamburg während der ersten Weltwirtschaftskrise. Hamburg 1986 (Veröffentlichungen des Vereins für Hamburgische Geschichte; Bd. 28).

Andocken. Hamburgs Kulturgeschichte 1848 bis 1933, hg. v. Dirk Hempel und Ingrid Schröder, Hamburg 2012.

Bolland, Jürgen: Senat und Bürgerschaft. Über das Verhältnis zwischen Bürger und Stadtregiment im alten Hamburg, Hamburg ²1977 (Vorträge und Aufsätze; Bd. 7).

Borowsky, Peter: Die Restauration der Verfassungen in Hamburg und in den anderen Hansestädten nach 1813, in: Das alte Hamburg (1500–1848/49). Vergleiche, Beziehungen, hg. v. Arno Herzig, Berlin 1989 (Hamburger Beiträge zur öffentlichen Wissenschaft; Bd. 5), S. 155-175.

Hamburgische Kirchengeschichte in Aufsätzen; Teil 4: 19. Jahrhundert, hg. v. Inge Mager, Hamburg 2013 (Arbeiten zur Kirchengeschichte Hamburgs; Bd. 27).

„Heil über dir, Hammonia“. Hamburg im 19. Jahrhundert; Kultur, Geschichte, Politik, hg. v. Inge Stephan und Hans-Gerd Winter, Hamburg 1992.

Jung-Köhler; Evi: Verlust und Chance. Hamburg 1842; Stadtmodernisierung beim Wiederaufbau nach dem Großen Brand, Hamburg 1991 (Veröffentlichungen des Vereins für Hamburgische Geschichte; Bd. 37).

Rogosch, Detlef: Hamburg im Deutschen Bund, 1859-1866. Zur Politik eines Kleinstaates in einer mitteleuropäischen Föderativordnung, Hamburg 1990 (Kulturgeschichte Beiträge zur deutschen und europäischen Geschichte; Bd. 2).         

Schneider, Konrad: Hamburgs Münz- und Geldgeschichte im 19. Jahrhundert bis zur Einführung der Reichswährung, Hamburg 1983 (Beiträge zur Geschichte Hamburgs; Bd. 22).

Stieve, Tilman: Der Kampf um die Reform in Hamburg. 1789-1842, Hamburg 1993 (Beiträge zur Geschichte Hamburgs; Bd. 44).

Wiegand, Frank-Michael: Die Notabeln. Untersuchungen zur Geschichte des Wahlrechts und der gewählten Bürgerschaft in Hamburg 1859 – 1919, Hamburg 1987 (Beiträge zur Geschichte Hamburgs; Bd. 30).

 

Bildnachweise:

Abb. Slider: Jungfernstieg in Flammen 1842 (Ch. Fuchs), Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN669598429 (CC BY-SA 4.0).

Abb. Epochentext: Hamburgische Staatsembleme, Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_288-02 (1) / Porträt Amalie Sieveking (O. Speckter), nach Wikimedia Commons (https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:PPN663943582_Bildnis_von_Amalie_Wilhelmine_Sieveking_(1859).jpg) / Poträt Amandus Augustus Abendroth (F. C. Gröger), Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, https://digitalisate.sub.uni-hamburg.de/de/nc/detail.html?tx_dlf%5Bid%5D=2752&tx_dlf%5Bpage%5D=1&cHash=df6060683079128f189d2e2b087c544d (CC BY-SA 4.0) / Porträt Johann Georg Mönckeberg (O. Speckter), nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:PPN663954606_Bildnis_von_Johann_Georg_M%C3%B6nckeberg_(1842).jpg?uselang=dee) / Stadthaus um 1844 (C. Lill), nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hamburg_und_seine_Umgebungen_im_19._Jahrhundert.,_F._G._Bueck,_1844,_S._397.jpg?uselang=de) / Hamburger Hohlmaß um 1844 (MHG, Inv. Nr. 1931,143), nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hamburg_Museum_1931,143.jpg?uselang=de) / https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pincerno_-_Hamburg-Altstadt_und_Neustadt_1835.jpg / Das Millern-Thor zu Hamburg, Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, aus AH A,505 / Metternich-Porträt (Th. Lawrence), nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Prince_Metternich_by_Lawrence.jpeg) / Johanneum von der Steinstraße aus (P. Suhr), Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, aus KS 1025/907 / Das brennende Steintor am 9. Juni 1848, von St. Georg aus gesehen, abgedruckt bei J. Berlin: Hamburg 1848/49 (1998), S. 66 / Die Hamburger Rathsstube im Jahre 1860 (Chr. C. Magnussen), Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_211-02 / Brauerbruderschaft 1863 (MHG, Inv. Nr. EB-1908-765 001).jpg, nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Objektbild_EB-1908-765_001.jpg?uselang=de) / Dienstmädchen (Jessen), Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, aus Scrin A/135.