Das KoLaFu – Ein Gefängnis wird Konzentrationslager

Klaus Neuenhüsges

Durch die Reichstagsbrandverordnung des Reichspräsidenten Hindenburg vom 28. Februar 1933 „zum Schutz von Volk und Staat“ wurden wesentliche Artikel der Weimarer Verfassung, insbesondere die Grundrechte, aufgehoben. Damit wurden die formalen Voraussetzungen für die staatlich organisierte Verfolgung und Ausschaltung aller Gegner des Naziregimes geschaffen.

Das Torhaus des KZ Fuhlsbüttel – heute Gedenkstätte

Ein zentrales Instrument des Terrors war die sogenannte „Schutzhaft“, die von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) auf unbeschränkte Dauer verhängt wurde. Rechtsmittel dagegen einzulegen, war nicht möglich. Die „Schutzhäftlinge“ wurden in die schnell eröffneten Konzentrationslager eingewiesen. In Hamburg wurden bereits Ende März 1933 einige Gebäudekomplexe der Fuhlsbüttler Strafanstalten mit von der Staatspolizei verhafteten politischen Gegnern des Naziregimes belegt. Der zunächst improvisierten Unterbringung der „Schutzhaftgefangenen“ folgte am 4. September 1933 die formelle Übertragung der Leitung des Konzentrationslagers Fuhlsbüttel an die Sturmabteilung (SA) und an die Schutzstaffel (SS). Fuhlsbüttel wurde für unzählige Menschen zu einem Synonym für Grauen, Leiden und Sterben. Dafür standen Karl Kaufmann als Leiter, Bürgermeister Carl Krogmann, Mitglieder des NS-bestimmten Hamburger Senats und weitere Funktionäre der NSDAP wie auch willfähriges Personal im Konzentrationslager.

Ab 1936 durfte sich Fuhlsbüttel nach einer Verfügung von Reichsführer Himmler „zur Abwehr von Hetz- und Greuelpropaganda“ offiziell nur noch als Polizeigefängnis bezeichnen. Gleichwohl hielt sich die alte Bezeichnung „Kola-Fu“ im allgemeinen Sprachgebrauch.

Der Zentralbau mit Blick in die Zellenflure

Die Belegungszahlen schwankten zwischen unter 100 und über 1000 Gefangenen. Im Jahre 1934 waren 640 Häftlinge auf 209 Zellen und 19 Sälen untergebracht. Die Ausstattung war katastrophal. Es gab z.B. nur 185 Trinkbecher, 118 Messer, 2 Klobürsten , und es fehlte an Bettwäsche – unmenschliche Bedingungen. Für viele der Gefangenen war Fuhlsbüttel eine erste, grausame Station auf dem weiteren Weg in die großen Konzentrationslager wie Sachsenhausen, Buchenwald und Neuengamme. In den ersten Jahren der NS-Diktatur waren fast ausschließlich Funktionäre der KPD, der SPD und der Gewerkschaften sowie Mitglieder sozialdemokratischer und kommunistischer Widerstandsgruppen aus ganz Norddeutschland in Fuhlsbüttel untergebracht. Sie wurden im KolaFu festgesetzt und im „Stadthaus“ von SS und Kriminalpolizei verhört, oft unter der Folter.Ab 1934 wurden verstärkt Zeugen Jehovas, in denen ebenfalls politische Gegner des Regimes gesehen wurden, in Fuhlsbüttel eingewiesen. Seit August dieses Jahres waren auch Frauen im Kola-Fu; sie machten ca. 10 bis 20 Prozent der Gefangenen aus.

Weibliche Häftlinge beim Sporttreiben im Hof

Aufgrund der Nürnberger Rassegesetze kamen nach  1935 vermehrt Juden ins Lager – zum Beispiel wegen Liebesbeziehungen zu Nichtjuden. Nach den Pogromen am 9./10. November 1938, der sog. Reichskristallnacht, wurden über 700 Juden  im Konzentrationslager  Fuhlsbüttel gefangengesetzt, um die meisten von ihnen später in andere Lager zu deportieren.

Mit Beginn des zweiten Weltkrieges veränderte sich die Häftlingsstruktur entscheidend. Täglich wurden Ausländer eingewiesen. Viele kamen aus der damaligen Sowjetunion und Polen. Sie hatten sich am Widerstand beteiligt oder sich nach Meinung der Gestapo als „renitent“ erwiesen. Während des Krieges wurden auch ca. 400 Jugendliche eingesperrt, weil sie Gruppen wie der „Swing-Jugend“ angehörten, sich nach englischer Mode kleideten und englische und amerikanische Musik hörten. Sie galten als politische Gegner und „staatsabträgliche Elemente“, die es „zum Wohle des deutschen Volkes“ zu bekämpfen galt.

Außenansicht der Zellentrakte

Die Häftlinge des KolaFu wurden gequält. Sie wurden mit Ochsenziemern, Hundepeitschen, Stuhlbeinen und Lederriemen verprügelt. Zu den körperlichen Misshandlungen kamen vorgetäuschte Erschießungen und andere Formen psychischen Terrors. Mindestens 250 Menschen kamen in den Jahren 1933 bis 1945 im KoLaFu ums Leben. Häftlinge wurden systematisch in den Tod getrieben, aber Morde wurden auch als Selbstmord vertuscht. Sie wurden erschlagen oder erdrosselt. Um Untersuchungen zu umgehen, wurde der Leichnam entgegen den gesetzlichen Bestimmungen bei Selbstmorden sofort dem Krematorium zur Verbrennung übergeben.

Nur diejenigen, die man für seelisch gebrochen oder unschädlich hielt, wurden entlassen.

Zur Tragödie gestaltete sich die Auflösung des Gestapogefängnisses im April 1945. Es wurden 3 Listen angefertigt. Wer auf der ersten Liste stand, wurde entlassen. Die auf der zweiten Liste wurden in das Arbeitserziehungslager Nordmark bei Kiel verbracht. Wer auf dem Fußmarsch zurückblieb oder zu fliehen versuchte, wurde erschossen. Die Menschen auf der dritten  Liste wurden am 20. April in das KZ Neuengamme verbracht und im Arrestbunker erhängt.

Das Torhaus des KZ Fuhlsbüttel – heute Gedenkstätte

Ein zentrales Instrument des Terrors war die sogenannte „Schutzhaft“, die von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) auf unbeschränkte Dauer verhängt wurde. Rechtsmittel dagegen einzulegen, war nicht möglich. Die „Schutzhäftlinge“ wurden in die schnell eröffneten Konzentrationslager eingewiesen. In Hamburg wurden bereits Ende März 1933 einige Gebäudekomplexe der Fuhlsbüttler Strafanstalten mit von der Staatspolizei verhafteten politischen Gegnern des Naziregimes belegt. Der zunächst improvisierten Unterbringung der „Schutzhaftgefangenen“ folgte am 4. September 1933 die formelle Übertragung der Leitung des Konzentrationslagers Fuhlsbüttel an die Sturmabteilung (SA) und an die Schutzstaffel (SS). Fuhlsbüttel wurde für unzählige Menschen zu einem Synonym für Grauen, Leiden und Sterben. Dafür standen Karl Kaufmann als Leiter, Bürgermeister Carl Krogmann, Mitglieder des NS-bestimmten Hamburger Senats und weitere Funktionäre der NSDAP wie auch willfähriges Personal im Konzentrationslager.  Ab 1936 durfte sich Fuhlsbüttel nach einer Verfügung von Reichsführer Himmler „zur Abwehr von Hetz- und Greuelpropaganda“ offiziell nur noch als Polizeigefängnis bezeichnen. Gleichwohl hielt sich die alte Bezeichnung „Kola-Fu“ im allgemeinen Sprachgebrauch.

Der Zentralbau mit Blick in die Zellenflure

Die Belegungszahlen schwankten zwischen unter 100 und über 1000 Gefangenen. Im Jahre 1934 waren 640 Häftlinge auf 209 Zellen und 19 Sälen untergebracht. Die Ausstattung war katastrophal. Es gab z.B. nur 185 Trinkbecher, 118 Messer, 2 Klobürsten , und es fehlte an Bettwäsche – unmenschliche Bedingungen. Für viele der Gefangenen war Fuhlsbüttel eine erste, grausame Station auf dem weiteren Weg in die großen Konzentrationslager wie Sachsenhausen, Buchenwald und Neuengamme. In den ersten Jahren der NS-Diktatur waren fast ausschließlich Funktionäre der KPD, der SPD und der Gewerkschaften sowie Mitglieder sozialdemokratischer und kommunistischer Widerstandsgruppen aus ganz Norddeutschland in Fuhlsbüttel untergebracht. Sie wurden im KolaFu festgesetzt und im „Stadthaus“ von SS und Kriminalpolizei verhört, oft unter der Folter.

Ab 1934 wurden verstärkt Zeugen Jehovas, in denen ebenfalls politische Gegner des Regimes gesehen wurden, in Fuhlsbüttel eingewiesen. Seit August dieses Jahres waren auch Frauen im Kola-Fu; sie machten ca. 10 bis 20 Prozent der Gefangenen aus.

Weibliche Häftlinge beim Sporttreiben im Hof

Aufgrund der Nürnberger Rassegesetze kamen nach  1935 vermehrt Juden ins Lager – zum Beispiel wegen Liebesbeziehungen zu Nichtjuden. Nach den Pogromen am 9./10. November 1938, der sog. Reichskristallnacht, wurden über 700 Juden  im Konzentrationslager  Fuhlsbüttel gefangengesetzt, um die meisten von ihnen später in andere Lager zu deportieren.

Mit Beginn des zweiten Weltkrieges veränderte sich die Häftlingsstruktur entscheidend. Täglich wurden Ausländer eingewiesen. Viele kamen aus der damaligen Sowjetunion und Polen. Sie hatten sich am Widerstand beteiligt oder sich nach Meinung der Gestapo als „renitent“ erwiesen. Während des Krieges wurden auch ca. 400 Jugendliche eingesperrt, weil sie Gruppen wie der „Swing-Jugend“ angehörten, sich nach englischer Mode kleideten und englische und amerikanische Musik hörten. Sie galten als politische Gegner und „staatsabträgliche Elemente“, die es „zum Wohle des deutschen Volkes“ zu bekämpfen galt.

Die Hamburger Kriminalpolizei hatte ebenfalls die Möglichkeit zur Unterbringung im KoLaFu. Hier handelte es sich nicht um politische Gegner des Nationalsozialismus. Die Betroffenen entsprachen einfach nicht dem nationalsozialistischen Ideal des „Herrenmenschen“; sie waren als „asozial“, „gemeinschaftsfremd“, „volksschädlich“, „abnorm“ und „gefährlich“ geächtet.  Dies waren Sinti und Roma, Homosexuelle, Bettler, Straßenkinder, unverheiratete Frauen mit vielen Partnern und Kindern, Prostituierte und Vorbestrafte. Nach einer der größten Verhaftungsaktion, der sog. „Aso-Aktion“ (Verhaftungen von „Asozialen“) wurden allein im Juni 1938 über 900 Menschen  eingewiesen. Sie kamen zum großen Teil wenige Tage später in andere Lager.

Außenansicht der Zellentrakte

Die Häftlinge des KolaFu wurden gequält. Sie wurden mit Ochsenziemern, Hundepeitschen, Stuhlbeinen und Lederriemen verprügelt. Zu den körperlichen Misshandlungen kamen vorgetäuschte Erschießungen und andere Formen psychischen Terrors. Mindestens 250 Menschen kamen in den Jahren 1933 bis 1945 im KoLaFu ums Leben. Häftlinge wurden systematisch in den Tod getrieben, aber Morde wurden auch als Selbstmord vertuscht. Sie wurden erschlagen oder erdrosselt. Um Untersuchungen zu umgehen, wurde der Leichnam entgegen den gesetzlichen Bestimmungen bei Selbstmorden sofort dem Krematorium zur Verbrennung übergeben.

Nur diejenigen, die man für seelisch gebrochen oder unschädlich hielt, wurden entlassen.

Zur Tragödie gestaltete sich die Auflösung des Gestapogefängnisses im April 1945. Es wurden 3 Listen angefertigt. Wer auf der ersten Liste stand, wurde entlassen. Die auf der zweiten Liste wurden in das Arbeitserziehungslager Nordmark bei Kiel verbracht. Wer auf dem Fußmarsch zurückblieb oder zu fliehen versuchte, wurde erschossen. Die Menschen auf der dritten  Liste wurden am 20. April in das KZ Neuengamme verbracht und im Arrestbunker erhängt.

 

Grundlegende Literatur:

Neuenhüsges, Klaus: „Niemanden aufgeben …“ – Eine kurze Geschichte des Hamburger Strafvollzuges von seinen Anfängen bis zur Gegenwart, Hamburg 2016.

JVA Fuhlsbüttel: 100 Jahre Santa Fu, Hamburg 2006.

KZ-Gedenkstätte Neuengamme: Gedenkbuch Kola-Fu, Hamburg 1987.

Museum für Hamburgische Geschichte: „Kola-Fu“, Hamburg Porträt Heft 18/83.

VVN-BdA Kreisvereinigung Hamburg Nord und Willi-Bredel-Gesellschaft: Gestapo-Gefängnis Fuhlsbüttel, Hamburg 1997.

 

Bildnachweise:

Abb. Titelfeld: Außenansicht des Gefängnisses während der Nutzungszeit als Konzentrationslager (Ausschnitt), mit freundlicher Erlaubnis von Klaus Neuenhüges.

Abb. Thementext: KZ Fuhlsbüttel, Torhaus, Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_141-14=06_110_b / KZ Fuhlsbüttel, Zentralbau, Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_141-14=06_127_04 / KZ Fuhlsbüttel, weibliche Häftlinge, Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_141-14=06_207_09 / KZ Fuhlsbüttel, Außenansicht, Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_141-14=06_128_02.