Politische Teilhabe

Johanna Meyer-Lenz

Das System der politischen Herrschaft räumte den Eliten des Bürgertums aus Handel und Wirtschaft im Staats- und Verwaltungswesen die Herrschaft über das Staatsgebilde ein.

Der Hamburgische Senat setzte sich auch nach der neuen Verfassung von 1860 aus Angehörigen der städtischen Oberschichten zusammen

Mit den Verfassungsreformen von 1860 /1879 kam es zu einer  Verlagerung des Macht-Kräftezentrums von den alteingesessenen ‚patrizischen’ Familien der Kaufmannschaft, des Handels, der Jurisprudenz und den ‚Erbeingesessenen Bürgern’ auf die neuen Eliten aus  dem Dienstleistungssektor (Banken, Versicherungen, Hauseigentümer, Kaufmannschaft) wie der Industrie. Dies ermöglichte gleichzeitig einem größeren Kreis Hamburger Bürger die Partizipation an der Regierung des Stadtstaates, ohne diese jedoch in eine allgemeine politische gleichberechtigte Partizipation der Hamburgerinnen und Hamburger umzuwandeln. Es war nach wie vor eine Regierung der bürgerlichen Oberschichten mit Elementen des Parlamentarismus. Die Neuerung von 1860 besagte, dass die Regierung über die Stadt nicht mehr allein vom Senat, sondern gemeinsam von Senat und Bürgerschaft ausgeübt wurde. Die Kandidaten für den Senat konnten nun auch nicht mehr ohne die Zustimmung der Bürgerschaft gewählt werden. Ein Senator blieb nach wie vor zeit seines Lebens im Amt. Auch wenn die Hamburger Bürgerschaft nun an der Wahl der Senatoren mitwirkte, so galt doch immer noch vorrangig das Kooptationsprinzip. Senatoren waren in der Regel Angehörige der reichen, wohlhabenden und angesehenen Oberschicht der Stadt.

Die „bedeutsamste repräsentative Körperschaft der Stadt“ war die „«Erbeingesessene Bürgerschaft» (seit 1860 Bürgerschaft)“, die „gemeinsam mit dem Senat die Macht im Stadtstaat innehatte und ohne weiteres Gesetzen die Zustimmung verweigern konnte, die sie mißbilligte.“

Nur eine Minderheit der Hamburger Bevölkerung besaß im 19. Jahrhundert das zur politischen Teilhabe befähigende Bürgerrecht

„Am Vorabend der 1848er Revolution lebten in Hamburg und den inneren Vorstädten rund 150 000 Menschen, davon etwa 93 000 Erwachsene. Zwar besaßen 27 000 männliche Einwohner das Bürgerrecht, doch erfüllten lediglich 3000 bis 4000 die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zur Erbgesessenen Bürgerschaft., die an den Privatbesitz von Grundstücken geknüpft war. Davon gab es lediglich 7000.“

Politisch bestimmte also nur eine kleine Prozentzahl aus alteingesessenen, wohlhabenden Bürgerschichten das Geschehen der Stadt; die Wahlen zu Senat und Bürgerschaft wurden aufgrund eines eingeschränkten Wahlrechts vollzogen. Am Wahlrecht änderten weder die Verfassungsreform von 1860 noch die Zusatzartikel von 1879/80 wenig. Von der Einlösung der Forderungen der Moderne – repräsentiert durch die Ideale der Französischen Revolution nach Emanzipation von den Abhängigkeiten von Vermögen und Stand durch das Einlösen der Versprechen der Demokratie: Parlamentarismus, Gleichheit und gleiche  Partizipation in der Gestaltung des politischen und gesellschaftlichen Lebens – war man in Hamburg bis 1918/ 1919 weit entfernt. Diese Utopie vertrat in Hamburg die erstarkende Bewegung der Sozialdemokratie, die ein starker Motor in der Entwicklung einer Hamburgischen Gegenkultur war.

Die Einführung von Wahlkabinen zur Reichstagswahl von 1903 – ein wichtiger Schritt zur Ermöglichung geheimer Wahlen

„Die neue Bürgerschaft bestand aus 192 gewählten Abgeordneten, von denen 84 in allgemeiner Wahl durch steuerzahlende Bürger (die weiterhin ein beachtliches Bürgergeld zahlen mussten) ins Amt gebracht wurden. Weitere 60 wurden von den «Notabeln» gewählt — Bürger, die öffentliche Ämter am Gericht oder in den Deputationen einnahmen, während man den Grundeigentümern zur Wahrung ihrer Rechte die Möglichkeit ließ, in eigenen Wahlen 48 Bürgerschaftsabgeordnete zu bestimmen. Ihre Amtsdauer betrug 6 Jahre; alle drei Jahre wurde die Hälfte der Sitze neu vergeben. Diese Verfassung blieb im Wesentlichen bis 1918 in Kraft.“ [1]

Lediglich 8,7% der Bewohner Hamburgs – 34 000 von 390 000 – besaßen im Jahr 1875 das Bürgerrecht. Diese Zahl ging bis 1890 auf 28 000 zurück. Davon durften 5000 das Wahlrecht nicht ausüben, weil sie noch nicht das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hatten. Eine weitere Ungleichheit bestand darin, daß die Grundeigentümer (etwa 6000 Wähler im Jahr 1890) über je zwei Stimmen verfügten: Da sie außerdem Bürger waren, konnten sie auch an der allgemeinen Wahl teilnehmen. Die höchsten Privilegien genossen die rund sechshundert Notabeln, die einer wie der andere Bürger und in der Mehrzahl der Fälle überdies Grundeigentümer waren. So besaß die große Mehrheit der Notabeln je drei Stimmen; (…)“

Die Vereinigung der Interessen von Ökonomie und Politik bildet sich in der Zusammensetzung der Bürgerschaft wie des Senates ab.

Eine große Mehrheit der in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Männer waren Kaufleute

„Von den 143 Bürgerschaftsmandaten der Jahre 1889 bis 1913 stellten Hamburger Unternehmer (…) 751“, das waren durchschnittlich 52,4%. “Unter ihnen waren mehr als 80% Kaufleute, Reeder usw., während Industrielle und Bankiers eher schwach vertreten waren.“

Darüber hinaus konnte das „Hamburger Handelskapital in der Bürgerschaft“ aufgrund des besonders „ausgeklügelten Wahlrechts (…) seine „Machtposition bis zum Novemberumsturz 1918 nahezu unangefochten behaupten.“ Die Vertreter des „Haus- und Grundeigentum(s)“ hatten zahlenmäßig ebenfalls eine starke Stellung, ihre Interessen waren zum Teil mit denen der Kaufleute (Personalunion) identisch. Der Senat setzte sich ebenfalls knapp zur Hälfte aus Kaufleuten und Unternehmern zusammen, hier überwog der Einfluss der Juristen unter den Senatoren aufgrund ihres Sachverstandes.

Die Sozialdemokratie, ihre erstarkenden Gewerkschaftsverbände, ihre Genossenschaftsbewegung und ihre umfassende alltagskulturelle Durchdringung[2] stand für die Aufwertung proletarischer weiblicher wie männlicher Lebensentwürfe,  auch wenn diese sich noch an dem konventionellen Geschlechterbild der Zeit orientierten.

Regelmäßig in den Reichstag gewählte sozialdemokratische Protagonisten wie August Bebel kämpften gegen viele Widerstände an

Aber sozialdemokratische Utopien und Ideen vom guten Leben beinhalteten die Emanzipation und Gleichstellung der Frau.

Gegen die Sozialdemokratie traten auf der Seite der Bürgerlichen und Industriellen dominante Gegenkräfte auf, die sich seit 1890 verstärkt in Vereinen, Parteien und Verbänden zusammenschlossen. Sowohl auf der politischen wie auf der organisatorischen Verbandsebene (s.o. Alldeutscher Verband) entwickelten sie  machtvolle Strategien, um der Emanzipationsbewegung der Arbeiterschaft, der Frauen, der Juden und allen weiteren auf Teilhabe drängenden Verbänden und Vereinen wirksame Bollwerke entgegenzusetzen.

Diese Konfliktfelder wurden nicht nur in den großen Katastrophen des 19. Jahrhunderts sichtbar. So legte der Ausbruch der Cholera im Sommer 1892 die Defizite von Regierung, Stadthygiene und Stadtplanung bloß: Es brauchte mehr als 10 Jahre, um den Mangel der Trinkwasseraufbereitung und Stadthygiene zu beseitigen.

Die politischen Unruhen erreichten 1906 in der Auseinandersetzung um den sogenannten Wahlrechtsraub einen erneuten Höhepunkt. Am 28. Februar 1906 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft eine Verfassungsänderung, die einen Rückschritt zu einem Steuerzensus bedeutete.

Der Unmut über den „Wahlrechtsraub“ von 1906 führte rund um das Hamburger Rathaus zu Plünderungen

1904 hatten die Sozialdemokraten in der Hamburgischen Bürgerschaft 13 Mandate errungen. Aus diesem Grund schlug der Senat am 15. Mai 1905 eine Revision des Wahlrechts vor, um die Sozialdemokraten zurückzudrängen. Der Gesetzentwurf wurde am 24. Dezember 1905 veröffentlicht, vermutlich damit er wegen des Weihnachtsfests weniger Beachtung findet. Als jedoch am 17. Januar 1906 in der Hamburgischen Bürgerschaft die Debatte darüber stattfand, rief die SPD zu Protesten auf, die zu Streik und Krawallen führten. Mehr als 30.000 Menschen verließen ihre Arbeit, um an den Protestveranstaltungen teilzunehmen. Entgegen der Planung der SPD versammelten sich die Demonstranten vor dem Rathaus, und eine kleine Gruppe ging am Abend zu Plünderungen über. Trotz der Proteste beschloss die Bürgerschaft am 28.2. 1906 die Wahlrechtsvorlage. Der Hamburger Senat stimmte im März zu, auch wenn die beiden Bürgermeister anders abstimmten. Nun waren 128 Sitze der Bürgerschaft für einkommensstarke Wähler reserviert.

Die Wahlrechtsvorlage führte zu Streit und Verbitterung in der Stadt und in der Bürgerschaft.

 

Literatur:

Geerd Dahms, Gänge-Viertel, Specken-Häuser, Heuberg. Vom Umgang mit historischen Unterschichtsquartieren in Hamburg. In: Andocken (2912), 335-347.

Richard Evans, Tod in Hamburg. Stadt, Gesellschaft und Politik in den Cholera-Jahren 1830-1910. Reinbek bei Hamburg 1990.

Englische Originalausgabe: 1987. 1. Auflage (deutsch) 1990.

Karen Hagemann, Frauenalltag und Männerpolitik. Alltagsleben und gesellschaftliches handeln von Arbeiterfrauen in der Weimarer Republik. Bonn 1990.

Dirk Hempel, Ingrid Schröder (Hg.) unter Mitarbeit von Norbert Fischer, Anna-Maria Götz, Johanna Meyer-Lenz, Mirko Nottscheid, Myriam Richter und Bastian Wecke, Andocken. Hamburgs Kulturgeschichte von 1848 bis 1933. Hamburg 2012.

Rainer Hering, Konstruierte Nation. Der Alldeutsche Verband 1890 bis 1939. Hamburg 2003.

Helga Kutz-Bauer, Arbeiterschaft, Arbeiterbewegung und bürgerlicher Staat in der Zeit der Großen Depression. Eine regional- und sozialgeschichtliche Studie zur Geschichte der Arbeiterbewegung im Großraum Hamburg 1873 bis 1890. Bonn 1988.

Volker Plagemann (Hg.), Übersee. Seefahrt und Seemacht im Deutschen Kaiserreich. München 1988.

Klaus Saul, Staat, Industrie, Arbeiterbewegung im Kaiserreich. Zur Innen- und Sozialpolitik des Wilhelminischen Deutschland 1903–1914. Düsseldorf 1974.

Dirk Schubert, Wohnkulturelle Modernisierung in Hamburg. Vom Großen Brand bis zum Ende der Weimarer Republik. In: Andocken (2012), 322-334.

 

Zitate:

[1] (Evans:36)

[2] (Karen Hagemann)

 

Bildnachweise:

Abb. Titelfeld: Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft 1897 (Ausschnitt), nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sitzung_der_B%C3%BCrgerschaft_1897.jpg).

Abb. Thementext: Einzug der Senatoren ins neue Rathaus (H. Vogel), Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_211-02=02_15 / Bürgereid von 1859, nach Wikimedia Commons (https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:B%C3%BCrgereid_Johann_Gerhard_Oncken.jpg) / Infoblatt zur Nutzung von Wahlkabinen zur Reichstagswahl 1903, nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:1903_zwc_02.jpg) / Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft 1897, nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sitzung_der_B%C3%BCrgerschaft_1897.jpg) / Wahlplakat für August Bebel, Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_224-01=1890.002 / „Wahlrechtsraub“-Krawalle 1906, Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_221-04=1906.210.