Die politische Entwicklung und die sozialen Strukturen Hamburgs im Spätmittelalter

1350 - 1517

Jürgen Sarnowsky

Machtverhältnisse im späten Mittelalter

Die Geschichte Hamburgs im Spätmittelalter war – ähnlich wie die anderer Städte – durch vielfältige innere Spannungen gekennzeichnet, die sich unter anderem in vier sehr unterschiedlich motivierten Aufständen gegen den Rat niederschlugen, in den Jahren 1375, 1410, 1458 und 1483.

Ausdruck neuer Partizipation am Stadtregiment: Der Rezess von 1410

Als besonders tiefgreifend wurde der Aufstand von 1483 wahrgenommen. Die städtischen Unruhen im spätmittelalterlichen Hamburg wurden zwar von verschiedenen sozialen Gruppen ausgelöst, 1375 und 1458 von den Ämtern, den Zusammenschlüssen der Handwerker, 1410 und 1483 von verschiedenen Gruppen des Bürgertums, richteten sich aber im wesentlichen immer gegen die politisch führende Schicht, den Rat und die ratsfähigen Familien, und ihre Politik. Die Ratsverfassung wurde in Hamburg wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Übernahme des Lübecker Rechts im 13. Jahrhunderteingeführt. Die ersten Belege für einen Rat als Vertretung der Bürgerschaft gegenüber den Stadtherren finden sich in den Fälschungen der Jahre 1224 bis 1225. Die Kompetenzen des Rats wurden schließlich im März 1292 durch ein Privileg der Grafen von Holstein grundlegend definiert. Damit erhielten Rat und Gemeinde das „Recht, das in der Volkssprache ‘kore’ genannt wird, [nämlich] Gesetze anzuordnen und Verordnungen zu veröffentlichen … [und] die vollständige und vollkommene Befugnis, über entstehende Streitsachen, über die in dem vorgenannten Buch nicht geurteilt ist, neues Recht zu schaffen und zu setzen“ (Hamburgisches Urkundenbuch, 1, Nr. DCCCLX, S. 722-723). Die Ratsherren verfügten in Hamburg über ein weitreichendes Satzungs- und Willkürrecht, das eine im Vergleich zu anderen Städten des Hanseraums besonders starke Stellung gegenüber der Gemeinde begründete. Im 14. und 15. Jahrhundert setzte sich der Rat zunächst aus rund 20-30, später, mit der weiteren Ausdifferenzierung der Ämter, sogar aus 50-60 Mitgliedern zusammen, die auf Lebenszeit gewählt waren und einmal im Jahr, an Petri Stuhlfeier (St. Petri ad cathedram), am 22. Februar, ihren Kreis durch Selbstergänzung stets wieder auffüllten. An ihrer Spitze standen seit der Mitte des 14. Jahrhunderts vier Bürgermeister, die jeweils zu zweit in jährlichem Wechsel die Amtsgeschäfte führten. Auch von den Ratsherren amtierten jeweils nur zwei Drittel, während die anderen nur in Ausnahmesituationen herangezogen wurden. Zu ihren Aufgaben, die sie – ohne Besoldung und wiederum jeweils zu zweit – wahrnahmen, gehörten die Finanz- und Bauverwaltung, die Gerichtshoheit, die Gewerbeaufsicht, die Münzprägung, die Verwaltung der Besitzungen außerhalb der Stadt und vieles andere mehr. Die Autorität von Bürgermeistern und Ratsherren war aber nicht unbeschränkt; vielmehr mussten sie sich gegenüber den Bürgern, d.h. gegenüber den besitzenden und wirtschaftlich unabhängigen Einwohnern der Stadt, die das Bürgerrecht besaßen, rechtfertigen. Dies geschah sowohl auf gesamtstädtischen Versammlungen wie auf der Ebene der vier Kirchspiele. Bei schlechter Verwaltung oder beim Verlust der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung konnten Bürgermeister und Ratsherren abgewählt werden. Im Sinne des Privilegs von 1292 waren die Bürger aber auch an der Beschlussfassung über städtische Satzungen beteiligt. Zweimal im Jahr, im Februar und im Dezember, wurden auf den Bürgerversammlungen, den Burspraken, die bestehenden, noch nicht ins Stadtrecht übergegangenen städtischen Vorschriften verlesen und verkündet, aber auch der jeweiligen Situation durch Streichungen, Änderungen und Ergänzungen angepasst; und diese Anpassung der Burspraken-Artikel geschah spätestens seit der Mitte des 15. Jahrhunderts unter Mitwirkung der Bürger.

Ungeachtet gewisser Mitwirkungsmöglichkeiten muss jedoch die immer stärker herausgehobene Stellung des Rats zu Spannungen im Verhältnis zur Bürgerschaft geführt haben. Die erste bekannte Entladung bilden die Unruhen im März und April 1375, als die Mehrzahl der Ämter die Halbierung der Vermögensabgabe (des sogenannten Schosses) und die Abschaffung weiterer „Beschwerungen“ forderte. Der Rat reagierte auf Gewaltandrohungen, indem er die Kaufleute und die Mitglieder der vier vom Handel besonders abhängigen Ämter, die sich nicht am Aufstand beteiligt hatten, die der Krämer, Böttcher, Kerzengießer und „Heringswascher“, Treue gegenüber dem Rat schwören ließ. Damit brach der Widerstand in sich zusammen. Auch die übrigen Ämter waren bald dazu bereit, jeder Rebellion gegen den Rat abzuschwören.

Hamburg im späten 15. Jahrhundert: eine von Handwerk und Handel geprägte Stadt

Die Handwerker waren dagegen nur mit rund 16 % an den Käufen bzw. mit rund 28 % an den Verkäufen von Renten beteiligt, Anzeichen ihrer relativ geringen Kapitalkraft. Die Ämter waren Zwangsverbände, die ihren Mitgliedern ein Auskommen sichern sollten, indem sie die Zahl der Meister und die Größe der Handwerksbetriebe beschränkten und die Arbeitszeiten und die Herstellungsweise festlegten. Die Rahmenbedingungen für die selbständige Tätigkeit im Gewerbe und das Gemeinschaftsleben der Ämter wurden durch Zunftrollen und Statuten geregelt, die der Rat 1375 in einem „Buch der Handwerksämter“ (Liber officiorum mechanicorum) zusammenstellen ließ. Die Aufnahme in ein Amt erforderte ein gewisses Eigenkapital, bei den Bäckern zum Beispiel 20 Mark (schuldenfrei), und weitere Gelder für Zahlungen an die Amtsmeister und an die Stadt. Die Gesellen mußten zudem bestimmte Voraussetzungen mitbringen, die Bäcker unter anderem eine dreijährige Ausbildung, und sie sollten in der Regel bei den Handwerkerversammlungen, den Morgensprachen, dreimal um Aufnahme bitten. Allerdings konnten  im Laufe des 15. Jahrhunderts immer nur wenige Gesellen aufgenommen werden. Ohne Einfluss blieben die vielen weiteren Einwohner der Stadt, die teils im Haushalt der Bürger lebten, ihre Ehefrauen, Kinder und Verwandte sowie das häusliche Personal, Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge, teils aber auch eigenständige Haushalte führten, wie die vielen Lohnarbeiter im Transport- und Baugewerbe, von denen einige vielleicht nur saisonal in die Stadt kamen. Am Ende der sozialen Hierarchie standen die städtischen Armen, die teils in den Hospitälern versorgt wurden, teils auf die Almosen der Bürger und Einwohner angewiesen waren, und weitere Randgruppen.

Währung mit aufgeprägtem Stadtwappen: ein Hamburger Schilling von 1433

Das 14. und 15. Jahrhundert begründete die besondere Stellung Hamburgs in der frühen Neuzeit. Kaufleute und Brauer unterhielten wirtschaftliche Verbindungen in den Hanseraum, die den Bürgern wachsenden Reichtum brachten; der Rat nutzte die Politik der anderen Hansestädte, dehnte aber zugleich eigenständig seine Kontrolle über die Elbe aus, die ihm schließlich die Durchsetzung des Hamburger Stapelrechts erlaubte; zugleich konnte er im Inneren seine Stellung wahren und sich zur Obrigkeit entwickeln, auch wenn er die Rezesse von 1410, 1458 und 1483 und die Mitwirkung der Bürger in zentralen Fragen akzeptieren musste. Trotz wirtschaftlicher Probleme – zum Beispiel durch den Rückgang des Bierexports seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts – entwickelte sich Hamburg damit zu einem bedeutenden städtischen Zentrum, das sich eine reiche Ausstattung des Doms, der vier Pfarr-, der Kloster- und Hospitalkirchen, aber auch von profanen Bauten und Zeugnissen leisten konnte.

 

Auszug aus

Jürgen Sarnowsky, Die politische Entwicklung und die sozialen Strukturen Hamburgs im Spätmittelalter, in: Die Kunst des Mittelalters in Hamburg, Aufsätze zur Kulturgeschichte, hrsg. V. Plagemann, Hamburg 1999, S. 97-108 und 343-44

 

Quellen:

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Die ältesten Hamburger Zunftrollen und Brüderschaftsstatuten, hg. v. Otto Rüdiger, Hamburg 1874.

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Hamburgs Gedächtnis. Die Threse des Hamburger Rates. Die Regesten der Urkunden im Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg; Band 1: 1350-1399, hg. v. Nico Nolden, Jeanine Marquard und Jürgen Sarnowsky, Hamburg 2014.

 

Literatur:

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Bildnachweise:

Abb. Slider: Von den Vormündern (Ausschnitt), Ratsrunde aus dem Stadtrecht 1497, © HAB http://digilib.hab.de/mss/ed000058/start.thm?image=00204.

Abb. Epochentext: Rezess von 1410, nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Der_Erste_Rezess_von_1410.jpg?uselang=de) / Hamburg im Spätmittelalter (Jürgen Köhlert), Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_131-1_1150 (2) / Modell einer Hausbierbrauerei im MHG (Peter Wüst), nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Objektbild_1989-50_003.jpg?uselang=de) / HHer Schilling von 1433, nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hamburg_Schilling_since_1433.jpg?uselang=de).

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