Die Anfänge der Frauenbewegung

Kirsten Heinsohn

Die Aufklärung und die „Frauenfrage“

Olympe de Gouges formulierte die Rechte der Frau

Mit der im 18. Jahrhundert aufkommenden europäischen Aufklärung war eine neue Idee des Menschen und seiner sozialen wie politischen Stellung in der Gesellschaft entstanden. Diese Idee besagte, die Menschen seien von Natur aus gleich in ihren Anlagen und Möglichkeiten.  Erste Äußerungen dazu, welche Rechte und Pflichten einer Frau in der modernen Gesellschaft zustehen sollten, wurden schon in der Aufklärung und der Französischen Revolution gegeben. Olympe de Gouges (1748-1793) hatte 1791 in Frankreich „Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ publiziert, um auf die Einseitigkeit der in der Französischen Revolution verbreiteten „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ aufmerksam zu machen. In ihrer „Erklärung“, die der Französischen Nationalversammlung vorgelegt werden sollte, hieß es: „Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich in allen Rechten. Die sozialen Unterschiede können nur im allgemeinen Nutzen begründet sein.“ [i] Olympe de Gouges wurde für ihre frauenrechtlerischen Positionen vor das Revolutionstribunal gestellt: Ihr Leben endete 1793 auf dem Schafott.

Die Idee der Gleichheit von Männern und Frauen war also in der Welt, aber wie diese in der gesellschaftlichen Ordnung umgesetzt werden sollte und welche Folgen dies alles haben würde – das war eine der großen europäischen Fragen. In der Frauenfrage offenbart sich das Bewusstsein von dem Vorhandensein eines Widerspruchs zwischen den Ansprüchen, welche die Frauen an die Gesellschaftsordnung zu stellen wirklich oder vermeintlich berechtigt sind, und der Stellung, die ihnen tatsächlich zugewiesen ist.

Frauen fanden der vorherrschenden Meinung ihre soziale Position und ihre Identität nur in der Familie oder in weiblichen Berufen, wie etwa der Kinderpflege oder der Erziehung von Mädchen. Diese grundlegende Idee vom weiblichen Geschlechtscharakter, der dem des Mannes diametral entgegen gesetzt war, prägte das Gesellschaftsbild aller europäischen Staaten des 19. Jahrhunderts ausgesprochen tief und sie wirkt bis heute fort.

Dienstpersonal – Frauen der Unterschichten arbeiten in bürgerlichen Haushalten

Nun war selbstverständlich auch den Zeitgenossen bewusst, dass diese Ordnung der Geschlechter keineswegs eine angemessene Beschreibung der realen sozialen Verhältnisse wiedergab. Im Zuge der ökonomischen und technologischen Umwälzungen durch die industrielle Revolution die veränderten sich die Lebensformen in den Familien immer mehr. Waren bereits in der vorindustriellen Zeit die meisten Frauen aus der Unterschicht, z. B. als Manufaktur-, Heim- und Landarbeiterinnen, als weibliches Gesinde und als im Handwerk tätige Hilfsarbeiterinnen, erwerbstätig gewesen und hatten sich somit nicht ausschließlich um die Familie kümmern können, wurde im 19. Jahrhundert ganz offensichtlich, dass dem in dieser Zeit forcierten bürgerlichen Idealbild der Frau nicht nur die Unterschichtsfrauen, sondern auch ein Großteil der bürgerlichen Frauen nicht entsprachen. Für Letztere waren hierfür vor allem zwei Faktoren ausschlaggebend: Erstens heirateten nicht alle Frauen (und Männer) und zweitens konnten sich selbst nur die wenigsten bürgerlichen Hausfrauen den demonstrativen Müßiggang der idealen bürgerlichen Hausfrau leisten: Die meisten verrichteten nach wie vor selbst wichtige Arbeiten im Haushalt, in der Kindererziehung, bei der Pflege von Angehörigen, als mithelfende Familienangehörige in der Landwirtschaft, im Handel und im Handwerk. Und ein Großteil der ledigen Frauen arbeitete auch außerhalb des Hauses.

Impulse für die Frauenbewegung

Wann aber begann die Frauenbewegung? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Nach einem bekannten Aphorismus der österreichischen Schriftstellerin Marie von Ebner-Eschenbach (1830-1916) trat die Frauenfrage in die Welt, als eine Frau lesen lernte – das wäre dann wohl schon in der Antike der Fall gewesen. Die Jahre der ersten reformorientierten politischen Debatte im Vormärz sowie die revolutionäre Erhebung in Deutschland 1848 waren Auslöser für eine politische Bewegung der Frauen.

Zu diesem Zeitpunkt gab es in vielen Teilen Deutschlands allerdings schon Frauenvereine, die sich um soziale und patriotische Belange kümmerten.

In Hamburg war bereits 1813 der „Hamburger Frauen-Verein von 1813“ gegründet worden, der sich der Unterstützung von bedürftigen Soldatenfamilien während der napoleonischen Kriege widmete und nach 1815 eine eigene Dienstmädchenschule ins Leben rief. Dieser Verein zeigte deutlich zwei besondere Charakteristika der frühen Vereinsbewegung: Zum einen handelte es sich bei allen Vereinen um wohltätige Institutionen, zum anderen kam der Impuls für diese Tätigkeit aus einem patriotischen Bewusstsein, das sich gegen die Besetzung der eigenen Stadt durch napoleonische Truppen wandte. Aus diesen kleinen Vereinen entstanden im Laufe der folgenden Jahrzehnte immer neue Organisationen in der sozialen Hilfe; sie bildeten ein breites Fundament für eine Frauenbewegung.

Damit aber aus Vereinsgründungen eine Frauenbewegung werden konnte, musste noch ein weiteres Element hinzukommen: die Politik oder genauer, das Interesse, sich für die Belange von Frauen einzusetzen. Damit ist gemeint, dass Frauen sich gezielt und organisiert für die Verbesserung der rechtlichen, sozialen, politischen und kulturellen weiblichen Lebensbedingungen engagieren wollten. Dieses Motiv trat in Deutschland erstmals im Vormärz und in der bürgerlichen Revolution von 1848 auf. Im Mai 1848 war in der Frankfurter Paulskirche von einer frei gewählten Vertreterversammlung die demokratische Neugestaltung Deutschlands proklamiert worden. Diese Versammlung bestand allerdings nur aus Männern, denn Frauen hatten nicht das Recht zu wählen oder sich wählen zu lassen. Dennoch bewirkten die politischen Diskussionen im Jahr 1848, dass mehr Frauen über ihre gesellschaftliche Stellung nachdachten und auch aktiv wurden.

Diese Frauen kamen fast ausschließlich aus dem liberalen, demokratisch gesinnten Bürgertum. Einige von ihnen publizierten eigene Zeitungen und gründeten demokratische Vereine. Eine dieser Frauen, die Schriftstellerin Louise Otto (18191895), antwortete 1843 auf einen Artikel, der das Thema „Die Teilnahme der weiblichen Welt am Staatsleben“ behandelte, mit der Aufforderung: „Die Teilnahme der Frauen an den Interessen des Staates ist nicht allein ein Recht, sie ist eine Pflicht der Frauen.“[ii] Sie formulierte damit das Gründungsmotiv für die sich entwickelnde bürgerliche Frauenbewegung bis hinein ins 20. Jahrhundert: Frauen sollten gleichberechtigt an allen öffentlichen Fragen und Angelegenheiten beteiligt sein und dies sowohl als ein natürliches Recht wie als staatsbürgerliche Pflicht ansehen. Jetzt wurde die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau, der Ausbau des Bildungswesens für Mädchen und die gemeinsame Verantwortung von bürgerlichen Frauen und Männern für die Lösung der sozialen Missstände gefordert. Die nun entstehende Frauenbewegung konnte dabei auf vorhandene Erfahrungen mit wohltätigen Frauenvereinen zurückgreifen; die Organisation in Vereinen war somit nichts Neues oder Revolutionäres. Neu war dagegen die Absicht einiger freireligiöser Vereine, gemeinsame Organisationen für Frauen und Männer zu schaffen. Gesellschaftliche Brisanz erhielten die Aktivitäten bürgerlicher Frauen jedoch vor allem durch den eindeutigen Bezug auf liberale und demokratische Forderungen und aufgrund ihres Anspruches, als Frauen politisch zu agieren – denn Politik galt als dem weiblichen Geschlechtscharakter geradezu entgegengesetzt. Eine Frau, die Politik betreiben wollte, geriet in den Verdacht, die natürliche Ordnung der Dinge in Frage zu stellen.

Emilie Wüstenfeld – Vorkämpferin für Toleranz und Frauenbildung

In Hamburg ging es um 1848 in der allgemeinen demokratischen Bewegung auch um die Gleichheit der Menschen und eine neue politische Verfassung, aber vor allem um zwei Dinge: um Toleranz und Religionsfreiheit einerseits, eine verbesserte Bildung für Mädchen andererseits. Diese beiden Themen bildeten die zentralen Forderungen der entstehenden Frauenbewegung in Hamburg.

Die wichtigste Vertreterin der 1848er Rebellinnen war Emilie Wüstenfeld (1817-1874), Ehefrau eines Kaufmannes und tatkräftige Förderin der demokratischen Bewegung. Emilie Wüstenfeld beklagte die religiöse Intoleranz in Hamburg, die sich auch in den Frauenvereinen zeigte: So wurden in den „Weiblichen Verein für Armen- und Krankenpflege“, gegründet 1832 von Amalie Sieveking (1794-1859), nur solche Frauen aufgenommen, die sich der strengen protestantischen Moral unterordneten. Emilie Wüstenfeld dagegen verstand Religion als Grundlage der Humanität, forderte religiöse Toleranz und wollte diese auch zur Grundlage von Frauenvereinen machen. Sie gründete mit anderen im Dezember 1846 einen Frauenverein zur Unterstützung der deutsch-katholischen Gemeinde, einer Vereinigung von Männern und Frauen, die sich gegen die kirchlichen Autoritäten und für ein selbstbestimmtes Gemeindeleben mit vollständiger Gleichberechtigung der Frauen einsetzte. Der Frauenverein hatte zunächst einmal sehr praktische Ziele: Er wollte Geld beschaffen, um die freireligiöse Gemeinde in Hamburg zu unterstützen. Diesem Ziel kam der Verein in den ersten beiden Jahren seines Bestehens sehr erfolgreich nach, unter anderem durch erhebliche Mittel, um einen eigenen Prediger zu finanzieren.

Einen weiteren wichtigen Einsatz absolvierte der Verein um Emilie Wüstenfeld mit Blick auf die Emanzipation der Juden. Im Zuge der demokratischen Bewegung schien nun endlich auch die Gleichstellung von Juden und Christen erreichbar zu sein. Der Frauenverein beteiligte sich deshalb 1848 an der Gründung einer neuen Assoziation, dem „Sozialen Verein zur Ausgleichung konfessioneller Unterschiede“. In diesem Frauenverein versammelten sich Christinnen wie Emilie Wüstenfeld, Charlotte Paulsen (1797-1862) oder Bertha Traun (1818-1863) mit Jüdinnen wie Emma Isler (1816-1886) oder Johanna Goldschmidt (1806- 1884), um religionsübergreifend soziale Kontakte zu pflegen. Der Verein hatte keinen offensiven politischen Anspruch, aber seine praktischen Ziele, sich gegenseitig kennen- und schätzen zu lernen, entfalteten eine politische Kraft für weitere Unternehmungen. Anlässlich des Rats- und Bürgerschaftsbeschlusses im Februar 1849,die bürgerliche Gleichstellung der Juden zu gewähren, feierte der Verein ein Fest, auf dem auch beschlossen wurde, weitere gemeinsame „humane“ Tätigkeiten in die Wege zu leiten.

Hier und an anderen Stellen wurden immer wieder auch die eigenen Interessen der Frauen offenbar. Das tätige Wirken für Religionsfreiheit – und damit für die „Geistesfreiheit“ – habe jeder einzelnen Frau im Verein geholfen, ebenfalls freier zu werden, hieß es im Jahresbericht des Vereins 1849. Und: Je mehr diese geistige Freiheit erkannt wurde, desto stärker wurde der Wunsch geäußert, „für das geistige und materielle Wohl unseres Geschlechtes zu wirken“.16

Dieses „geistige und materielle Wohl“ von Mädchen und Frauen sollte durch eine gute Ausbildung gefördert werden. Die Förderung von Bildungseinrichtungen wurde deshalb zum zweiten wichtigen Kristallisationskern der ersten Frauenbewegung in Hamburg – und auch hier wirkte Emilie Wüstenfeld tatkräftig mit. Ausgehend von beiden Frauenvereinen gründeten Wüstenfeld und ihre Mitstreiterinnen eine neue Assoziation, den „Hamburger Bildungsverein deutscher Frauen“, der sich zum Ziel setzte, eine „Hochschule für das weibliche Geschlecht“ einzurichten, in der junge Mädchen die Grundlagen der Fröbel’schen Pädagogik sowie einige Elementarfächer erlernen sollten. Friedrich Fröbel (1782- 1852) war ein bekannter Pädagoge, der eine sozial übergreifende, demokratische frühkindliche Erziehung in Kindergärten propagierte. Diese neue Erziehungsaufgabe für die kommenden Generationen verstand er vorrangig als eine weibliche Aufgabe für Familie und Gesellschaft und suchte daher nach Möglichkeiten, geeignete Mädchen und Frauen für diesen neuen Beruf auszubilden. Der Frauenverein wiederum wollte eine Schule und Ausbildungsstätte einrichten und wandte sich deshalb an Fröbel, der in den Wintermonaten 1850/51 Vorträge in Hamburg über seine pädagogischen Ideen hielt und auch einen ersten „deutschen Bürgerkindergarten“ einrichtete.

Rückseite der Gebäude der Hochschule für das weibliche Geschlecht

Für das Projekt der Hochschule konnte der Frauenverein dann den Neffen Fröbels, Karl Fröbel (1807-1894), ebenfalls ein Pädagoge, gewinnen. Zum Jahresbeginn 1850 wurde die neue Hochschule eröffnet. Sie war nicht als eine Universität für Frauen geplant, wie der Name vielleicht nahelegt, sondern als fachlich und wissenschaftlich fundierte Bildungsanstalt für Frauen. Es gab eine Reihe von allgemeinen Vorlesungen, die auch von weiblichen Gästen besucht werden konnten, und ein Curriculum für die Ausbildung von Kindergärtnerinnen. Zu den bekanntesten Schülerinnen der Hochschule gehörte Malwida von Meysenbug (1816-1903), die sogar als Pensionärin an der Schule lebte und bei Beginn des Unterrichts schon 34 Jahre alt war. Sie hat später in ihren „Memoiren einer Idealistin“ über ihre Zeit an der Schule berichtet.

Die Hochschule startete mit großer Begeisterung auf Seiten der Schülerinnen und Verantwortlichen, aber sie konnte auf Grund der einsetzenden politischen Reaktion, interner Streitigkeiten und vor allem fehlender finanzieller Unterstützung ihren Betrieb nicht lange aufrechterhalten. Im Zusammenhang mit dem staatlicherseits erstrebten Verbot der deutsch-katholischen Gemeinde wurde auch die Hochschule im Frühjahr 1852 geschlossen. Alternative Angebote gab es nicht mehr, denn die Unterdrückung demokratischer Bewegung war inzwischen in allen deutschen Staaten Programm. Schon 1851 waren die „Bürgerkindergärten“ in Preußen verboten worden – und damit wurde auch eine Ausbildungseinrichtung für Kindergärtnerinnen obsolet. Die freien Gemeinden wurden überall verboten, ihre Unterstützerinnen mussten ebenfalls ihre Vereine auflösen oder sich andere, unverfängliche Ziele setzen.

 

  • Dieser Text ist ein Auszug aus: Rita Bake und Kirsten Heinsohn:  „Man meint aber unter Menschenrechten nichts anderes als Männerrechte“, Hamburg  2012.
  • Weitere Informationen: Frauenbiografiendatenbank Hamburg

 

[i] Olympe de Gouges: Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (1791), in: Ute Gerhard, Petra Pommerenke, Ulla Wischermann (Hrsg.), a. a. O., S. 20.

[ii] Zit. nach: „Allgemeiner Deutscher Frauenverein“, in: Lexikon zur Parteiengeschichte, Bd. 1, Köln 1983, S. 48–53, hier S. 49, dort zit. nach: Adresse eines Mädchens, in: Leipziger Arbeiterzeitung Nr. 4 v. 26.5.1848.

 

Grundlegende Literatur:

Bake, Rita und Reimers, Brita: So lebten sie! Spazieren auf den Wegen von Frauen in Hamburgs Alt- und Neustadt, Hamburg 2003.

Frevert, Ute: Frauen-Geschichte. Zwischen Bürgerlicher Verbesserung und Neuer Weiblichkeit, Frankfurt a. M. 1986.

Gerhard, Ute: Über die Anfänge der deutschen Frauenbewegung um 1848. Frauenpresse, Frauenpolitik und Frauenvereine, in: Frauen suchen ihre Geschichte, hg. v. Karin Hausen, München 1983, 196–220.

Grolle, Inge: „Auch Frauen sind zulässig“. Die Frauensäule in der Hamburger Rathausdiele, in: Rita Bake, Birgit Kiupel: Auf den zweiten Blick. Das Hamburger Rathaus, Hamburg 1997, S. 86 ff.

Paletschek, Sylvia: Sozialgeschichte der Frauen in Hamburg im revolutionären Zeitalter (1840er und 1850er Jahre), in: Frauen in der Ständegesellschaft, hg. v. Barbara Vogel und Ulrike Weckel, Hamburg 1991, S. 285–30.

 

Abbildungen:

Abb. Titelfeld: „Reform“ No. 95 (Ausschnitt), Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_283-05.

Abb. Thementext: Olympe de Gouges, nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Olympe_de_Gouges.png) / Dienstmädchen (Jessen), Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, aus Scrin A/135 / Emilie Wüstenfeld, Staatsarchiv Hamburg, Dateiübergabe von Dr. Rita Bake / Holländischer Brook, Staatsarchiv Hamburg, Dateiübergabe von Dr. Rita Bake / Ehrenmedaillon: Foto Dr. Rita Bake.