Martin Knauer
Stadtrepublik und Ratsabsolutismus
Seit Ausgang des Mittelalters bestimmte das republikanisch verfasste Hamburger Gemeinwesen seine Geschicke weitgehend selbst. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass es an der Elbe demokratisch zuging. Tatsächlich wurde die Bürgerschaft (Hamburgs Parlament) erst 1859 erstmals durch Wahlen bestimmt. Es sollte sogar bis 1918 dauern, bis alle volljährigen Bürger (und Bürgerinnen!) ihre Vertreter selbst wählen konnten.
Im 17. und 18. Jahrhundert war politische Teilhabe auf wenige Tausend erbgesessene Bürger beschränkt, die hinsichtlich rechtlich-sozialem Status (Grundeigentum, darum Erbe), Konfession (lutherisch) und Geschlecht (männlich) die nötigen Voraussetzungen erfüllten. Insofern existierte im frühneuzeitlichen Hamburg eine Regierungsform, die ihrem Wesen nach aristokratisch bzw. oligarchisch war und in der sich zeitweilig sogar absolutistische Tendenzen abzeichneten.
- An der Spitze der Hamburger Regierung stand der Rat, für den erst 1860 die Bezeichnung Senat aufkam. Die auf Lebenszeit amtierenden 30 bis 60 Ratsmitglieder ergänzten sich selbst, d.h. sie wählten ihre Nachfolger aus den eigenen Reihen (Kooptationsprinzip). Bis 1712 waren dies ausnahmslos Kaufleute, erst danach wurden auch Juristen ratsfähig.
- Nach den Bestimmungen des „Langen Rezesses“ von 1529 wurden vier Bürgermeister aus den Reihen der Ratsherren nominiert, von denen je zwei im einjährigen Wechsel als „worthaltende“ Bürgermeister amtierten.
- Drei Syndici (als studierte Juristen seit 1546 eine ständige Einrichtung) und drei Sekretäre führten die Geschäfte.
- Die erbgesessene Bürgerschaft war zwar am Gesetzgebungsprozess beteiligt, allerdings mussten die Gesetze von Rat und Bürgerschaft einvernehmlich verabschiedet werden (Konkordanzprinzip).
- Seit der Reformation war die Bürgerschaft in drei Kollegien organisiert, deren Zusammensetzung sich aus der Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde ergab: zwölf Oberalte (Gemeindeälteste) sowie die Gremien der 48er und der 144er. Die Mitglieder wurden durch die vier Kirchspiele (heute Hauptkirchen) entsandt (St. Nikolai, St. Petri, St. Jakobi, St. Katharinen). 1647 machte sich St. Michaelis von St. Nikolai unabhängig und kam als fünftes Kirchspiel hinzu.
- Die Gesetzesinitiative lag beim Kollegium der 144er (seit 1687 die 180er), welches die Vorschläge Rat und Bürgerschaft unterbreitete.
Zwar bildeten die 144er einen gewissen Gegenpol zum Rat, da aber dessen Mitglieder, Diakone, Subdiakone und Oberalten, ihre Ämter auf Lebenszeit ausübten, kam es zu institutionellen Verkrustungen. Nach Ende des Dreißigjährigen Krieges geriet die mühsam aufrechterhaltene Balance zwischen Rat und Bürgerschaft aus dem Gleichgewicht. Einigen Ratsherren wurde Nachlässigkeit bei der Verwaltung öffentlicher Gelder sowie Bestechlichkeit vorgeworfen.
Allgemein war die Klage über die sich ausbreitende Vetternwirtschaft (Nepotismus). Bei den üblichen Zuwahlen wurden allzu oft Verwandte berücksichtigt. Hinzu kam der Vorwurf des Amtsmissbrauchs, etwa illegitime Bündnisabsprachen, die die städtische Unabhängigkeit aufs Spiel setzten. Um dies zu entkräften, verteidigte sich der Rat regelmäßig mit dem Argument, lediglich Gott und dem Kaiser Rechenschaft zu schulden.
Im Zentrum der Debatte um Machtmissbrauch stand der seit 1678 amtierende Bürgermeister Heinrich Meurer (1643-1690), der auf Druck der Bürgerschaft im Juni 1684 zwar zurücktrat – zwei Jahre später, nach Ende der Snitger-Jastramschen-Wirren, aber wieder eingesetzt wurde.
Nach der in Hamburg geltenden Verfassung war auch ein Bürgermeister einfaches Mitglied der städtischen Gemeinschaft. Dass sich Meurer wie ein Herrscher von „Gottes Gnaden“ über Rat und Bürgerschaft erhob – wie ihn eine von ihm selbst oder seinen Anhängern geschlagene Medaille visualisiert – und sich im heimlichen Einvernehmen mit Herzog Georg Wilhelm von Lüneburg-Celle gegen die pro-dänische Fraktion stellte, die Hamburg unabhängig und unter dem Schutz des Dänischen Königs sehen wollte, machte ihn in vielen Augen zum Verräter an Hamburgs Unabhängigkeit und Gemeindefreiheit.
An der Spitze der „Volksopposition“ setzten sich der Kaufmann Cord Jastram sowie der Färber und Reeder Hieronymus Snitger gegen die veralteten Ratsstrukturen zur Wehr. Tatsächlich handelte es sich bei ihnen um keine Repräsentanten unterbürgerlichen Schichten. So gehörte Snitger etwa dem Kollegium der 144er an. Aber Jastram und Snitger hatte viele Gefolgsleute, auch aus der Mittel – und Unterschicht. Bürgermeister Meurer musste fliehen, da sonst ein Aufstand drohte.
Vermittlungsbemühungen, unter anderem vom Kaiserlichen Kommissar Graf Windischgrätz, scheiterten 1674. Dem nach Celle geflüchteten Meurer gelang es, den Herzog zum Eingreifen zu bewegen. Unter dem Vorwand, die Verfassung wieder herzustellen, eroberte der Lüneburger Landesherr 1686 die Vierlande und Bergedorf und drohte in Hamburg einzurücken. Am Ende bezahlten Jastram und Snitger mit dem Leben. Vor allem sie machte man für die bedrohliche Situation verantwortlich.
Am 4. Oktober 1686 wurden die Rädelsführer vor dem Steintor enthauptet, ihre Köpfe dort und am Millerntor Richtung Westen für neun Jahre zur Abschreckung aufgehängt. Der erhoffte Rechtsfrieden kehrte aber zunächst nicht wieder zurück. Es sollte noch viele Jahre dauern, bis mit Hilfe eines weiteren kaiserlichen Gesandten, die Unruhen im Rat wie in der städtischen Gemeinschaft im „Hauptrezess“ von 1712 beigelegt werden konnten.
Literatur:
Asendorf, Asendorf: Der Hamburger Bürgermeister Heinrich Meurer – Autokratie contra kommunale Bürgerfreiheit, in: Geprägte Geschichte. Hamburger Medaillen des 17. und 18. Jahrhunderts, hg. v. Ralf Wiechmann und Joist Grolle, Hamburg 2014, S. 116-129.
Augner, Gerd: Die Kaiserliche Kommission der Jahre 1708-1712. Hamburgs Beziehungen zu Kaiser und Reich zu Anfang des 18. Jahrhunderts, Hamburg 1983 (Beiträge zur Geschichte Hamburgs; Bd. 23).
Hansestädte im Konflikt. Krisenmanagement und bewaffnete Auseinandersetzung vom 13. bis zum 17. Jahrhundert, hg. v. Ortwin Pelc, Wismar 2019 (Hansische Studien; Bd. 23).
Loose, Hans-Dieter: Das Zeitalter der Bürgerunruhen und der großen europäischen Kriege 1618-1712, in: Hamburg. Geschichte der Stadt und ihrer Bewohner; Bd. 1: Von den Anfängen bis zur Reichsgründung, hg. v. Werner Jochmann und Hans-Dieter Loose, Hamburg 1982, S. 259-350.
Rückleben, Hermann: Die Niederwerfung der hamburgischen Ratsgewalt. Kirchliche Bewegungen und bürgerliche Unruhen im ausgehenden 17. Jahrhundert, Hamburg 1970 (Beiträge zur Geschichte Hamburgs; Bd. 2).
Bildnachweise:
Abb. Titelfeld: Szene während der Snitger-Jastramschen-Wirren, Staatsarchiv Hamburg, 720-1_241-05=1685. 002.
Abb. Thementext: Bürgereid von 1859, nach Wikimedia Commons (https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:B%C3%BCrgereid_Johann_Gerhard_Oncken.jpg) / Bürgerliche Kollegien Hamburg seit 1530 (erstellt von Flo Beck), nach Wikimedia Commons (https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Buergerliche_Kollegien_Hamburg_1530.png) / Cord Jastram, Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_287-07 / Hieronymus Snitger, nach Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hieronymus_Snitger.jpg) / Enthauptung von Jastram und Snitger, Staatsarchiv Hamburg, StAHH 720-1_241-05=1402.011.